Senkung der Entsorgungskosten in Alten- und Pflegeheimen
Durch Nutzen des Deckelsacksystems lassen sich Entsorgungskosten in Alten- und Pflegeheimen im Rahmen der freiwilligen Rücknahme gelieferter Inkontinenz- und Pflegeprodukte erheblich senken.
Die herkömmliche Entsorgung dieser Produkte
Inkontinenz- und Pflegeprodukte (z. B. Windeln, Einlagen, Wischtücher, Handschuhe)
werden typischerweise in den Kommunen und Landkreisen im Rahmen der sog.
Andienungspflicht zu den in den jeweiligen Satzungen festgelegten Gebühren
entsorgt. Dabei sind die Entsorgungsgebühren sehr unterschiedlich.
So betragen die Entsorgungsgebühren für einen 1100 Liter Behälter bei
wöchentlicher Entleerung z. B. in Aachen EUR 5.218,00 pro Jahr, in Essen
dagegen nur EUR 2.530,00 pro Jahr.
Zum Teil wird die Entsorgungslogistik auch von privaten Unternehmen im Auftrag
der Gemeinden vorgenommen. In geringerem Umfang haben die Gemeinden sogar die
gesamte Entsorgung an private Unternehmen übertragen.
Bei der Entsorgung von Alten- und Pflegeheimen gilt als Faustregel,
dass ca. 80 – 85 % des Müllaufkommens Inkontinenz- und Pflegeabfall ist,
der Rest sog. Restmüll (hausmüllähnlicher Gewerbeabfall)
Das Konzept zur Senkung der Entsorgungskosten
Lieferanten von Inkontinenz- und Pflegeprodukten dürfen als Vertreiber nach
§25 Abs. 6 KrW-/AbfG die von Ihnen in Verkehr gebrachten Produkte des
Abfallschlüssels 18 01 04 in Erfüllung ihrer Produktverantwortung gemäß
§22 KrW-/AbfG zurücknehmen.
Bei Rücknahme der Produkte des Abfallschlüssels 180104 (z. B. Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln, etc.) durch die Vertreiber sind die Alten- und Pflegeheime von der Überlassungspflicht an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nach §13 Abs. 3 Nr. 1a KRW-/AbfG befreit.
Als Vertreiber übernehmen die Lieferanten bei der Rücknahme von Abfällen die Pflichten eines Besitzers von Abfällen nach den §§5 und 11 KrW-/AbfG.
Die Genehmigung zur Abfuhr der vorher von den Lieferanten in Verkehr gebrachten Inkontinenz- und Pflegeprodukte beinhaltet diverse Auflagen, die jederzeit von den Behörden kontrolliert werden können.
Ein wesentlicher Bestandteil dieser Auflagen ist das Sammeln der benutzten Inkontinenz- und Pflegeprodukte in besonders reißfesten Spezialsäcken und der sichere Verschluss dieser Säcke. Diese Voraussetzungen werden durch das Deckelsacksystem voll erfüllt.
Bei Erfüllung dieser Auflagen darf / muss der Lieferant die so gesammelten Säcke, die in sogenannten „Bigpacks“ oder Rollgitterpaletten bis zur Abholung verwahrt werden, abfahren und in einer energetischen Verwertungsanlage verwerten lassen. Energetische Verwertung heißt dabei, dass dieser Abfall ausgewählten Müllverbrennungsanlagen zugeführt wird, die mit der Verbrennung von energetisch verwertbaren Abfällen Energie wie Dampf und Strom erzeugen.
Bei Erreichen bestimmter Mengenkontingente lassen sich mit den Betreibern dieser Anlagen besondere Preisabsprachen treffen, an denen das Alten- und Pflegeheim bei unserem Deckelsacksystem partizipiert und somit seine Entsorgungskosten oft ganz erheblich senken kann. Die Logistik dieses Entsorgungsvorgangs kann der Lieferant auch mit den eigenen Fahrzeugen durchführen, was noch einmal Kosten spart.
CLEANCURA steht Ihnen bei der Berechnung Ihres Einsparpotenziales und bei der Umsetzung dieses Konzeptes gerne zur Verfügung.
